Abschnitt 1Zweck
Dieses Konzept beschreibt die Grundsätze für Aufbewahrung, Sperrung, Löschung und technische Bereinigung personenbezogener Daten innerhalb des Virtuellen Bürger-Schreibtischs und der angeschlossenen Schuldnerberatungsfunktionen.
Es ergänzt die zentralen technischen und organisatorischen Maßnahmen von Sentinel System sowie die produktspezifischen TOMs.
Grundprinzip ist:
Personenbezogene Daten werden nicht allein deshalb dauerhaft gespeichert, weil technisch Speicherplatz zur Verfügung steht.
Aufbewahrungsdauer und Löschung richten sich nach Zweck, Vertragsverhältnis, gesetzlichen Pflichten und erforderlichen Sicherheits- beziehungsweise Nachweisinteressen.
Abschnitt 2Unterschiedliche Arten von Löschen
Für Sentinel werden vier Zustände ausdrücklich unterschieden.
Fachliche Löschung
Ein Objekt steht dem Bürger beziehungsweise der Beratungsstelle nicht mehr zur Verfügung und wird aus dem aktiven Fachbestand entfernt.
Zugriffsentzug
Die Daten bleiben technisch vorhanden, ein bestimmter Benutzer oder Empfänger darf aber nicht mehr darauf zugreifen. Der Widerruf einer Beratungsfreigabe ist zunächst kein Löschen des Bürgerdokuments.
Technische Löschung
Das Objekt wird aus dem produktiven Datenspeicher entfernt.
Backup-Rotation
Bereits vorhandene Sicherungskopien werden nicht zwingend synchron mit dem Produktivbestand verändert. Gelöschte Produktivdaten verschwinden entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfrist zeitversetzt aus Sicherungssystemen.
Es wird deshalb nicht behauptet, dass Daten in derselben Sekunde aus sämtlichen Sicherungskopien verschwinden.
Abschnitt 3Grundsätze
Für die Löschung gelten insbesondere:
Abschnitt 4Löschmatrix
Die Arbeitsmatrix unterscheidet Ereignis, Behandlung im Produktivsystem, Backup und Umsetzungsstatus.
Offene Fristen bleiben bewusst offen, bis die tatsächlichen technischen Jobs und gesetzlichen Anforderungen festgelegt wurden.
Offener PrüfpunktFristen, Anbieterretention und gesetzliche Anforderungen technisch und rechtlich verifizieren.
Abschnitt 5Löschung durch den Bürger
Der Bürger soll im Rahmen der angebotenen Funktionen eigene Inhalte löschen können.
Eine Löschung darf dabei nicht nur die Darstellung im Browser entfernen.
Serverseitig muss der betreffende Datensatz beziehungsweise das betreffende Dokument dem Löschprozess zugeführt werden.
Bei miteinander verknüpften Objekten ist zu prüfen, ob abhängige Daten ebenfalls gelöscht werden müssen oder aus Gründen der Datenintegrität lediglich die Verbindung entfernt wird.
Abschnitt 6Dokumentlöschung und Verfahrenslinie
Wenn ein Bürger ein Dokument löscht, dürfen daraus nicht unbemerkt vollständige Dokumentinhalte in der Verfahrenslinie dauerhaft weiterleben.
Unterschieden werden:
Beim Löschen eines Dokuments muss festgelegt werden, welche davon ebenfalls gelöscht werden und welche Informationen gegebenenfalls aus zwingenden Integritäts- oder Nachweisgründen erhalten bleiben.
Die Oberfläche darf einen verbleibenden Verfahrenslinien-Eintrag nicht so darstellen, als existiere das gelöschte Original weiterhin.
Offener PrüfpunktAbhängige Löschregeln für Dokument, OCR, Metadaten, Verfahrenslinie und KI-Ergebnis technisch festlegen.
Abschnitt 7Beratungsfreigabe ist keine Datenübertragung des gesamten Kontos
Wird eine Beratungsfreigabe widerrufen, wird nicht das zugrunde liegende Bürgerdokument gelöscht.
Bürgerdokument bleibt beim BürgerFreigaberecht wird entzogenBerater verliert Zugriffzukünftiger Download wird gesperrt
Abschnitt 8Bereits heruntergeladene Daten
Ein späterer Widerruf kann keine Datei von einem fremden Computer oder Fachsystem technisch zurückholen.
Der Widerruf beendet den weiteren Zugriff über Sentinel. Bereits rechtmäßig an einen Empfänger übermittelte oder von ihm heruntergeladene Daten unterliegen anschließend dessen eigenen datenschutzrechtlichen Pflichten.
Das gilt insbesondere für Beratungsstellen, Behörden und sonstige Empfänger.
Abschnitt 9Ende einer Beratung
Das Ende einer Schuldnerberatung führt nicht automatisch zur Löschung des gesamten Bürgerkontos.
Stattdessen können getrennt beendet werden:
BeraterzugriffBeraterzuordnungBeratungsfreigabegegebenenfalls institutioneller Arbeitsbestand
Der persönliche Bürger-Schreibtisch kann unabhängig davon weiterbestehen.
Abschnitt 10Löschen eines Bürgerkontos
Bei vollständiger Kontolöschung müssen mindestens geprüft beziehungsweise entfernt werden:
Gesetzlich erforderliche Abrechnungs- oder Nachweisdaten werden getrennt vom aktiven Bürgerkonto aufbewahrt.
Abschnitt 11Authentisierungsdaten
Sessions
Bei Logout, Kontosperre, sicherheitsrelevanter Passwortänderung, erfolgreicher Recovery oder Benutzerentfernung werden die jeweils vorgesehenen Sitzungen widerrufen.
Passkeys
Passkeys können einzeln beziehungsweise vollständig widerrufen werden. Bei Kontolöschung werden die zugehörigen aktiven Credentials entfernt beziehungsweise dauerhaft ungültig gemacht.
Recovery-Codes
Ein verwendeter Recovery-Code kann nicht erneut eingesetzt werden. Neu erzeugte Recovery-Codes ersetzen beziehungsweise invalidieren die vorherige Serie entsprechend der Implementierung.
Abschnitt 12Gruppen und Freigaben
Wird ein Mitglied entfernt, werden dessen Gruppenzugehörigkeiten, direkte Rechte, Sessions, Passkeys beziehungsweise entsprechende Zugriffsmittel und Freigaben nach dem dokumentierten Lebenszyklus bereinigt beziehungsweise widerrufen.
Das Entfernen eines Mitglieds darf nicht lediglich dessen Menüeintrag ausblenden.
Abschnitt 13Exporte
Exportpakete, insbesondere Beratungs-ZIPs, sind keine dauerhaften Primärspeicher.
Für temporär serverseitig erzeugte Exporte wird als technischer Arbeitswert eine kurze automatische Lebensdauer von 24 Stunden vorgeschlagen.
Danach soll das serverseitige Exportartefakt automatisch gelöscht werden. Der Export kann bei fortbestehender Berechtigung erneut erzeugt werden.
Offener PrüfpunktArbeitswert von 24 Stunden gegen tatsächliche Exportablage und Bereinigungsjobs prüfen, bevor er produktiv zugesichert wird.
Abschnitt 14KI-Daten
Sentinel-seitige KI-Ergebnisse
Gespeicherte KI-Auswertungen werden mit dem zugehörigen Objekt beziehungsweise Vorgang verbunden und entsprechend dessen Löschlebenszyklus behandelt.
Externe KI-Anbieter
Sentinel kann eine Löschung nur entsprechend den technischen und vertraglichen Möglichkeiten des jeweiligen Anbieters gewährleisten.
Vor produktiver Aktivierung jedes externen KI-Dienstes werden übertragene Daten, Eingabespeicherung, Speicherdauer, Trainingsnutzung, Verarbeitungsort und Löschmöglichkeiten dokumentiert.
Offener PrüfpunktUnterauftragnehmer- und KI-Anlage je produktivem Anbieter vervollständigen.
Abschnitt 15Kommunikationsdaten
Kommunikationsdaten können anderen gesetzlichen und praktischen Anforderungen unterliegen als normale Dokumente.
Zu unterscheiden sind beispielsweise:
Ein Versandnachweis kann länger benötigt werden als eine temporäre Versanddatei. Hierfür werden kanalabhängige Fristen festgelegt.
Offener PrüfpunktKanalabhängige Aufbewahrungsfristen festlegen.
Abschnitt 16eBO-Kommunikation
Für eBO-/EGVP-bezogene Kommunikation können Nachweise über Versand, Empfänger, Zeitpunkt und Zustellstatus fachlich relevant sein.
Diese werden deshalb nicht automatisch mit kurzfristigen technischen Logs gleichgesetzt.
Zertifikatsgeheimnisse werden nur so lange gespeichert, wie sie für die entsprechende Funktion erforderlich und vom Nutzer hinterlegt sind.
Abschnitt 17Security- und Audit-Logs
Die Aufbewahrung soll ausreichend Historie bieten, um Angriffe, unberechtigte Zugriffe, Freigabeänderungen, Recovery-Vorgänge und Sicherheitsvorfälle untersuchen zu können, aber nicht unbegrenzt erfolgen.
Offener PrüfpunktArbeitswerte sind noch keine festgelegte Sentinel-Regel und müssen gegen Log-Rotation, Zwecke und Rechtsgrundlagen geprüft werden.
Abschnitt 18Backups
Produktiv gelöschte Daten können entsprechend der Borg-Retention noch Bestandteil verschlüsselter Sicherungskopien sein.
Sicherungskopien werden nicht als Archiv zur weiteren regulären Verarbeitung verwendet.
Die technische Retention umfasst sieben tägliche, vier wöchentliche und sechs monatliche Archive.
Ein vollständiger Datencheck und eine Testextraktion konsistenter JSON- und SQLite-Stores wurden erfolgreich durchgeführt.
Bei einer Wiederherstellung eines älteren Backups muss verhindert werden, dass bereits gelöschte oder widerrufene Daten unbeabsichtigt wieder produktiv verfügbar werden.
Offener PrüfpunktBackup und technischer Restore verifiziert; fachliche Post-Restore-Reconciliation bleibt umzusetzen.
Abschnitt 19Demo- und Testdaten
Für Präsentationsumgebungen sollen grundsätzlich künstliche beziehungsweise hierfür freigegebene Testdaten verwendet werden.
Das Bayern-Demokonto besitzt einen kontrollierten Resetmechanismus.
Vor einem Reset werden Demo-Stores gesichert, bestehende Sitzungen beendet und neue Zugangsdaten erzeugt.
Demo-Sicherungen dürfen nicht unbegrenzt anwachsen und erhalten eine kurze Rotation.
Offener PrüfpunktRotation der Demo-Zwischensicherungen technisch festlegen; sieben Tage sind ein Arbeitsvorschlag.
Abschnitt 20Ende eines kommunalen Piloten
Nach Pilotende läuft ein kontrollierter Abschluss:
- Keine neuen Pilotzugriffe.
- Sitzungen und Pilotberechtigungen widerrufen.
- Beratungsfreigaben prüfen.
- Erforderliche Datenexporte bereitstellen.
- Auftraggeber bestätigt Übernahme beziehungsweise Abschluss.
- Pilotdaten entsprechend vereinbarter Frist löschen.
- Backup-Rotation läuft aus.
- Abschluss wird dokumentiert.
Abschnitt 21Gesetzliche Aufbewahrungspflichten
Nicht sämtliche Daten dürfen bei Vertragsende automatisch vernichtet werden.
Insbesondere geschäftliche und steuerrechtlich relevante Unterlagen können gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen.
Diese Daten werden vom aktiven Bürgerkonto beziehungsweise Fachsystem getrennt behandelt.
Eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist wird nicht pauschal auf sämtliche Bürgerdokumente angewendet, nur weil zwischen Sentinel und dem Nutzer ein Vertragsverhältnis bestand.
Abschnitt 22Sperrung statt Löschung
Ist eine Löschung aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder eines konkret bestehenden Nachweisinteresses vorübergehend nicht zulässig, kann eine Einschränkung der Verarbeitung erfolgen.
Die Daten dürfen dann nicht weiterhin wie aktive Fachdaten genutzt werden.
Abschnitt 23Löschprotokoll
Ein Löschvorgang kann selbst einen minimalen Nachweis erzeugen.
ObjektklasseZeitpunktLöschgrundtechnische DurchführungErgebnis
Der Löschbeleg enthält nicht den gelöschten Dokumentinhalt erneut.
Abschnitt 24Backup-Wiederherstellung
Nach Wiederherstellung eines Sicherungsstandes müssen insbesondere geprüft werden:
Ein Restore darf keinen dauerhaft aufgehobenen Zugriff unbeabsichtigt wieder aktivieren.
Offener PrüfpunktPost-Restore-Reconciliation konzipieren und testen.
Abschnitt 25Empfohlene erste technische Fristen
Die folgenden Werte bilden eine Arbeitskonfiguration und werden erst nach Prüfung gegen Jobs, Backup-Konfiguration, Logs und gesetzliche Anforderungen produktiv veröffentlicht.
Offener PrüfpunktZeitwerte sind Vorschläge, keine produktiven Zusagen.
Abschnitt 26Pilot-Sonderregel
Nach Ende des Piloten wird dem Pilotpartner zunächst die Möglichkeit gegeben, die für ihn erforderlichen Daten zu exportieren. Anschließend werden die pilotbezogenen Zugriffsrechte deaktiviert und die vereinbarten produktiven Pilotdaten gelöscht. Verbleibende Kopien in Sicherungssystemen werden mit der dokumentierten Backup-Rotation entfernt und bis dahin nicht für reguläre Verarbeitungszwecke verwendet.
Abschnitt 27Offene technische Verifikation
Vor einer endgültigen Fassung sind die tatsächlichen Werte und Verfahren zu ermitteln für:
Damit kann das Löschkonzept gegen die technische Implementierung geprüft werden.
Offener PrüfpunktOFFENE TECHNISCHE VERIFIKATION