Zwischen
[Name des Auftraggebers / Kommune / Träger]
[Anschrift]
– nachfolgend „Auftraggeber“ –
und
Christian Reimer, handelnd unter der Bezeichnung: Sentinel Welt
Wittenberger Str. 91, 12689 Berlin
– nachfolgend „Auftragnehmer“ –
gemäß Art. 28 DSGVO – Muster. 20 Paragraphen und 6 Anlagen.
Dieses Muster ist nicht automatisch unterschriftsreif. Auftraggeber, Verarbeitung, Rollen, Unterauftragnehmer und Löschfristen sind für den konkreten Einsatz zu prüfen.
[Name des Auftraggebers / Kommune / Träger]
[Anschrift]
– nachfolgend „Auftraggeber“ –
Christian Reimer, handelnd unter der Bezeichnung: Sentinel Welt
Wittenberger Str. 91, 12689 Berlin
– nachfolgend „Auftragnehmer“ –
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die vertraglich vereinbarten Sentinel-Dienste zur Verfügung.
Im Rahmen eines Pilotbetriebs kann dies insbesondere den Virtuellen Bürger-Schreibtisch einschließlich der Schnittstelle zur Schuldnerberatung umfassen.
Soweit der Auftragnehmer hierbei personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers verarbeitet, erfolgt diese Verarbeitung auf Grundlage dieser Vereinbarung.
Die Dauer der Auftragsverarbeitung entspricht grundsätzlich der Dauer des zugrunde liegenden Hauptvertrags beziehungsweise Pilotverhältnisses, soweit sich aus gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder gesonderten Vereinbarungen nichts anderes ergibt.
Abhängig vom vereinbarten Leistungsumfang können insbesondere folgende Verarbeitungsvorgänge stattfinden:
Beim Virtuellen Bürger-Schreibtisch können die Verarbeitungsvorgänge insbesondere der digitalen Organisation von Dokumenten und Vorgängen, der Erstellung und Fortschreibung von Verfahrenslinien sowie der Vorbereitung und kontrollierten Durchführung einer Zusammenarbeit mit Beratungsstellen dienen.
Eine eigenständige Nutzung der Daten für sachfremde Zwecke durch den Auftragnehmer ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.
Abhängig vom vereinbarten Einsatz können insbesondere Daten folgender Personengruppen verarbeitet werden:
Der konkrete Umfang wird in Anlage 1 – Gegenstand der Verarbeitung festgelegt.
Abhängig vom konkreten Anwendungsfall können insbesondere verarbeitet werden:
Dokumente können darüber hinaus personenbezogene Daten enthalten, deren Inhalt der Auftragnehmer bei der Bereitstellung des Systems nicht abschließend vorherbestimmen kann.
Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO oder besonders schutzbedürftige Informationen verarbeitet werden können, sind Schutzbedarf und Zulässigkeit im konkreten Einsatz gesondert zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zu einer darüber hinausgehenden Verarbeitung besteht.
Weisungen können insbesondere erteilt werden durch:
Hält der Auftragnehmer eine Weisung für datenschutzrechtlich unzulässig, informiert er den Auftraggeber unverzüglich. Die Durchführung kann bis zur Klärung ausgesetzt werden.
Personen, die Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten können, werden zur Vertraulichkeit verpflichtet beziehungsweise unterliegen einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung.
Zugriffsberechtigungen werden nach Erforderlichkeit vergeben.
Personenbezogene Inhalte dürfen nicht allein aufgrund bestehender technischer Administrationsmöglichkeiten für sachfremde Zwecke eingesehen oder verwendet werden.
Der Auftragnehmer trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO.
Diese werden insbesondere dokumentiert in Anlage 2 – Zentrale technische und organisatorische Maßnahmen von Sentinel System sowie, soweit eingesetzt, Anlage 3 – Produktspezifische TOM Virtueller Bürger-Schreibtisch einschließlich Schuldnerberatung.
Zu den Maßnahmen gehören abhängig vom eingesetzten Dienst insbesondere:
Der Auftragnehmer darf technische und organisatorische Maßnahmen weiterentwickeln, sofern das vereinbarte Schutzniveau dadurch nicht unterschritten wird.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung dieser Vereinbarung im gesetzlich erforderlichen Umfang zu überprüfen.
Der Auftragnehmer stellt hierfür geeignete Informationen und Nachweise zur Verfügung. Hierzu können insbesondere gehören:
Vor-Ort-Prüfungen sind bei berechtigtem Anlass und angemessener Vorankündigung abzustimmen.
Dabei sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie die Daten anderer Auftraggeber und Nutzer zu schützen.
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber im angemessenen Umfang bei der Erfüllung datenschutzrechtlicher Pflichten, soweit diese die Auftragsverarbeitung betreffen. Dies umfasst insbesondere Unterstützung bei:
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, nachdem ihm eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt geworden ist, soweit diese die im Auftrag verarbeiteten Daten betrifft.
Die Information enthält, soweit zu diesem Zeitpunkt verfügbar: Art des Vorfalls, betroffene Systeme beziehungsweise Datenkategorien, voraussichtliche Auswirkungen, bereits ergriffene oder vorgesehene Gegenmaßnahmen und einen Ansprechpartner für die weitere Abstimmung.
Noch nicht verfügbare Informationen können nachgereicht werden.
Die gesetzliche Bewertung und gegebenenfalls erforderliche Meldung nach Art. 33 DSGVO bleibt Aufgabe des jeweils hierfür Verantwortlichen.
Geht beim Auftragnehmer eine Anfrage einer betroffenen Person ein, die erkennbar eine Verarbeitung des Auftraggebers betrifft, wird die Anfrage grundsätzlich an den Auftraggeber weitergeleitet, soweit keine anderweitige rechtliche Verpflichtung besteht.
Der Auftragnehmer entscheidet nicht eigenständig über die materiell-rechtliche Berechtigung einer solchen Anfrage, soweit dies Aufgabe des Auftraggebers als Verantwortlichem ist.
Der Auftragnehmer ermöglicht beziehungsweise unterstützt die vertraglich und technisch vorgesehenen Verfahren zur Berichtigung, Einschränkung und Löschung personenbezogener Daten.
Das Löschen aktiver Fachdaten ist von der zeitversetzten Entfernung aus Sicherungssystemen zu unterscheiden.
Konkrete Aufbewahrungs- und Löschfristen werden in der entsprechenden Anlage beziehungsweise dem Löschkonzept festgelegt.
Der Auftragnehmer darf weitere Auftragsverarbeiter einsetzen, sofern die Voraussetzungen des Art. 28 Abs. 2 und 4 DSGVO eingehalten werden.
Die jeweils eingesetzten Unterauftragnehmer werden in einer aktuellen Übersicht geführt.
Nach gegenwärtigem Stand gehört hierzu insbesondere der für die Serverinfrastruktur eingesetzte Hostinganbieter Hetzner.
Vor Vertragsabschluss wird dem Auftraggeber die vollständige, für den konkreten Dienst maßgebliche Unterauftragnehmerliste zur Verfügung gestellt.
Für neue beziehungsweise ausgetauschte Unterauftragnehmer wird ein Verfahren zur Information und gegebenenfalls zum Widerspruch entsprechend der vertraglichen Ausgestaltung festgelegt.
Eine Verarbeitung außerhalb der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums findet nur statt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Insbesondere externe KI-, Kommunikations- oder sonstige Cloud-Dienste sind vor ihrer Aufnahme in die produktive Verarbeitung hinsichtlich Datenübermittlung, Verarbeitungsort und gegebenenfalls erforderlicher Garantien gesondert zu dokumentieren.
Dieser Punkt wird für den konkreten Pilot anhand der tatsächlich aktivierten Dienste ausgefüllt.
Die gegenwärtig für den Bürger-Schreibtisch verwendete Serverinfrastruktur wird bei Hetzner am Standort Nürnberg, Deutschland betrieben.
Der Virtuelle Bürger-Schreibtisch und Sentinel System befinden sich derzeit auf derselben Serverinstanz, werden jedoch als getrennte Anwendungsdienste betrieben.
Der Bürger-Schreibtisch verwendet derzeit intern den Anwendungsport 8104.
Die produktspezifische technische Trennung wird in den TOMs näher beschrieben.
Der Einsatz von KI-Funktionen ist von der regulären Speicherung und regelbasierten Dokumentenverarbeitung zu unterscheiden.
Soweit personenbezogene Daten an einen externen KI-Anbieter übermittelt werden sollen, wird der entsprechende Datenfluss hinsichtlich Zweck, Datenumfang, Anbieter, Speicherbedingungen und Verarbeitungsort dokumentiert.
Beim Bürger-Schreibtisch ist die kontospezifische KI-Nutzung nach dem dokumentierten Produktstand standardmäßig deaktiviert.
Die Aktivierung einer KI-Funktion bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Inhalte eines Bürgerkontos oder Vorgangs an einen externen Dienst übermittelt werden.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden personenbezogene Daten entsprechend der Weisung des Auftraggebers zurückgegeben beziehungsweise gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Dies umfasst auch vorhandene Kopien nach Maßgabe des vereinbarten Lösch- und Sicherungskonzepts.
Technisch unvermeidbare Restbestände in Sicherungssystemen werden spätestens im Rahmen der vorgesehenen Backup-Rotation entfernt und bis dahin nicht für den regulären Betrieb wiederhergestellt oder anderweitig verarbeitet, soweit keine Wiederherstellung aus Sicherheits- oder Notfallgründen erforderlich ist.
Der Auftragnehmer führt die für seine Verpflichtungen erforderlichen Nachweise und Dokumentationen.
Interne automatisierte Tests können hierbei als technischer Entwicklungs- und Regressionsnachweis herangezogen werden.
Sie werden nicht als unabhängiges Audit, Zertifizierung oder externer Penetrationstest bezeichnet.
Für die Haftung gelten Art. 82 DSGVO sowie die Regelungen des zugrunde liegenden Hauptvertrags und die gesetzlichen Vorschriften.
Diese Vereinbarung erweitert eine gesetzlich nicht bestehende Haftung nicht automatisch.
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung einschließlich ihrer Anlagen sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
Bei Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und dem Hauptvertrag haben hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeitung die zwingenden Anforderungen der DSGVO und diese Vereinbarung Vorrang.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Leistung: Bereitstellung des Virtuellen Bürger-Schreibtischs und der geschützten Beratungsoberfläche.
Zweck: Digitale Vorbereitung, Strukturierung und kontrollierte Übergabe eines durch den Bürger freigegebenen Schuldnerberatungsvorgangs.
Betroffene: Teilnehmende Bürger, gegebenenfalls Haushaltsangehörige beziehungsweise weitere in Unterlagen genannte Personen, Gläubiger, Mitarbeiter und Berater des Pilotpartners sowie Kommunikationspartner.
Daten: Konto- und Stammdaten, Dokumente, Forderungsinformationen, Haushalts- und Finanzinformationen, Pfändungs-/P-Konto-Angaben, Vorgangsinformationen, Kommunikations- und Sicherheitsdaten.
Besondere Begrenzung: Eine Beratungsstelle erhält nicht allein aufgrund ihrer Teilnahme Zugriff auf Bürgerkonten. Der Zugriff setzt eine entsprechende Freigabe des konkreten Vorgangs voraus. Private Bürgernotizen sind nicht Bestandteil dieser Freigabe.
Speicherort: Gegenwärtig Hetzner, Nürnberg, Deutschland.
Dauer: Dauer des Pilotprojekts zuzüglich vereinbarter Export-, Rückgabe- und Löschphase.
Dieses Muster ist vor Veröffentlichung und Unterzeichnung rechtlich und tatsächlich auf das konkrete Bereitstellungsmodell anzupassen.
Wenn ein Bürger selbst ein Konto eröffnet und Daten für eigene Zwecke verarbeitet, ist eine Kommune nicht automatisch Auftraggeber der gesamten Verarbeitung.
Erhält eine kommunale Schuldnerberatung nur einen vom Bürger freigegebenen Vorgang, muss für jeden Verarbeitungsschritt geprüft werden, wer Verantwortlicher und wer Auftragsverarbeiter ist.
Mögliche Struktur: Sentinel ↔ Bürger als eigenes Vertrags-/Datenschutzverhältnis; Beratungsstelle ↔ Bürger in eigener Verantwortlichkeit; Sentinel ↔ Beratungsstelle als Auftragsverarbeitung für den geschützten Beratungsbereich.